Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:: 18. Dezember 2025
§ 1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Green Bridge Consulting GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich der ESG- und Nachhaltigkeitsberatung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
- Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber seine Unternehmereigenschaft.
- Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar und wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§ 2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Auftragnehmer – Die Green Bridge Consulting GmbH, ansässig am Pariser Platz 4a, 10117 Berlin.
- Auftraggeber – Der Kunde, der die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
- Angebot – Die individuelle, schriftliche Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer erstellt wird.
- Dienstleistungen – Die vom Auftragnehmer erbrachten Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen ESG-Strategie, Öko-Audit und Nachhaltigkeitszertifizierung.
- AGB – Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3. Vertragsschluss und Vergütung
- Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige schriftliche Angebot des Auftragnehmers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
- Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Erbringung der jeweiligen Teilleistung oder monatlich auf Basis des erbrachten Aufwands.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
- Reisekosten und sonstige Spesen, die im Rahmen der Projektdurchführung anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders im Angebot vereinbart.
§ 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Richtigkeit dieser Informationen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Koordination auf Seiten des Auftraggebers zuständig ist.
- Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5. Haftung und Vertraulichkeit
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt.
- Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
- Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
- Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 6. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.